Alle Regeln zur Leinenpflicht in Niedersachsen: Brut- und Setzzeit, Wald und öffentliche Bereiche.
Du lebst in Niedersachsen und fragst dich, wann und wo dein Hund an die Leine muss? Die Antwort ergibt sich aus einem Zusammenspiel von Landesrecht, Forstrecht und kommunalen Satzungen. Dieser Ratgeber erklärt dir das Regelwerk klar und vollständig — damit du rechtssicher gassi gehen kannst.
In Niedersachsen regeln zwei Gesetze die Leinenpflicht:
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) aus dem Jahr 2011 legt allgemeine Pflichten für Hundehalterinnen und Hundehalter fest. Dazu gehören die Versicherungspflicht, der Sachkundenachweis und besondere Regeln für gefährliche Hunde — aber keine landesweite Leinenpflicht im Alltag. Die tägliche Anleinpflicht in der freien Landschaft und im Wald ergibt sich dagegen aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), konkret aus § 33 NWaldLG.
Wichtig: Das NHundG kennt keine Rasseliste. Ein Hund wird in Niedersachsen nur dann als gefährlich eingestuft, wenn sein Verhalten das im Einzelfall belegt — zum Beispiel nach einem schweren Beißvorfall.
Die wichtigste Regelung für den Alltag im Grünen ist die saisonale Leinenpflicht. Nach § 33 NWaldLG müssen Hunde in der freien Landschaft in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine geführt werden. Diese Frist deckt die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ab.
Was zählt zur „freien Landschaft"?
Nicht zur freien Landschaft gehören öffentliche Straßen und Wege im Sinne des Straßenrechts sowie bebaute Grundstücke mit Gärten. Für diese Bereiche sind die kommunalen Regelungen maßgeblich.
Der Hintergrund ist ernst: In dieser Zeit brüten Bodenvögel wie Kiebitz, Rebhuhn und Feldlerche auf dem Boden, Rehe setzen ihre Kitze, Hasen und Füchse ihren Nachwuchs. Ein frei laufender Hund kann Gelege zerstören, Jungtiere zu Tode hetzen oder von ihren Müttern trennen.
Die Leinenpflicht nach § 33 NWaldLG gilt nicht für alle Hunde gleichermaßen. Ausgenommen sind:
Wer seinen Hund also privat in den Wald mitnimmt, fällt in keiner dieser Kategorien und muss anleinen. Auch gut ausgebildete Hunde sind während der Brut- und Setzzeit grundsätzlich anzuleinen — das Gesetz kennt keine Ausnahme für „zuverlässig abgerufene" Hunde.
Die Brut- und Setzzeit ist nicht das einzige Szenario. Es gibt weitere Bereiche mit ganzjähriger Anleinpflicht:
Prüfe daher immer die Satzung deiner Gemeinde — die Regelungen in Hannover, Braunschweig und Oldenburg können sich im Detail unterscheiden.
Neben der Leinenpflicht enthält das NHundG eine weitere wichtige Anforderung: den Sachkundenachweis nach § 3 NHundG. Wer seit dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund gehalten hat, ist verpflichtet, seine Sachkunde nachzuweisen. Das gilt nicht nur für Käufer, sondern auch für Personen, die dauerhaft die Aufsicht über einen Hund übernehmen.
Die Sachkundeprüfung besteht aus zwei Teilen:
Ausgenommen sind Personen, die nachweislich zwischen dem 1. Juli 2003 und dem 1. Juli 2013 ununterbrochen mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten haben. Wer also bereits Erfahrung als Hundehalter mitbringt, ist befreit — muss das aber auf Verlangen der Gemeinde nachweisen können.
Wurde ein Hund durch die zuständige Behörde offiziell als gefährlich eingestuft — in der Regel nach einem schweren Beißvorfall oder durch ein Wesens- und Verhaltenstest — gelten für ihn strengere Regeln:
Da Niedersachsen keine Rasseliste führt, trifft das keine spezifische Rasse pauschal, sondern nur im Einzelfall auffällig gewordene Hunde.
Wer die Leinenpflicht nach § 33 NWaldLG missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann nach § 42 NWaldLG auf bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen.
Hinzu kommt ein Risiko, das viele nicht kennen: Jagdberechtigte dürfen einen Hund, der im Revier Wildtiere verfolgt oder gefährdet, unter Umständen sofort töten — das ist im Bundesjagdgesetz verankert und kein leeres Wort. Und wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, haftet für alle entstehenden Schäden.
Trotz aller Regeln gibt es Möglichkeiten für echten Freilauf:
Ein sicherer Rückruf ist dabei die wichtigste Voraussetzung — auch wenn keine Pflicht zum Anleinen besteht.
Die Leinenpflicht in Niedersachsen ist ein Zusammenspiel aus NWaldLG, kommunalen Satzungen und dem NHundG. Die wichtigste Faustregel: Vom 1. April bis 15. Juli ist in der freien Landschaft immer angeleint zu führen. Das gilt im Wald, auf Wiesen und an Gewässerufern — ohne Wenn und Aber.
Darüber hinaus lohnt sich ein Blick in die Satzung deiner Gemeinde und in die Beschilderung von Naturschutzgebieten. Wer im Zweifel ist, liegt mit der Leine immer richtig.
Ob Rückruf auf der Schleppleine, ruhiges Laufen ohne Zug oder Impulskontrolle in der Begegnung — solides Leinenverhalten lässt sich trainieren. Auf hundeschulen-finder.de findest du Hundeschulen in ganz Niedersachsen — ob in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück oder Göttingen. Einfach Ort eingeben und passende Angebote in der Nähe entdecken.