Welche Hunderassen in Bayern als Listenhunde gelten und welche Auflagen Halter erfüllen müssen.
Du hältst einen Rottweiler, einen Cane Corso oder einen American Staffordshire Terrier in Bayern — oder du überlegst, einen solchen Hund anzuschaffen? Dann führt kein Weg an der Bayerischen Kampfhundeverordnung vorbei. Die Regeln sind streng, und wer sie ignoriert, riskiert empfindliche Bußgelder und die Wegnahme des Hundes. Dieser Ratgeber erklärt dir, was genau gilt — und was du konkret tun musst.
Zwei Gesetze bestimmen das Leben mit einem Listenhund in Bayern:
Die Verordnung unterscheidet dabei zwei Kategorien — mit sehr unterschiedlichen Konsequenzen für Halter.
Hunden der Kategorie 1 wird per Gesetz eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt. Das bedeutet: Es gibt keine Möglichkeit, diesen Status durch einen Wesenstest oder ein Gutachten zu widerlegen. Zur Kategorie 1 gehören:
Für diese Hunde ist eine Haltungserlaubnis nach Art. 37 LStVG zwingend erforderlich. Die Erlaubnis wird von der Wohnsitzgemeinde erteilt — und sie wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Ein berechtigtes Interesse musst du nachweisen können, zum Beispiel einen begründeten Schutzhundezweck.
Hunde der Kategorie 2 gelten ebenfalls als Kampfhunde — solange nicht durch ein Sachverständigengutachten das Gegenteil nachgewiesen wird. Die Liste umfasst folgende Rassen:
Diese Hunde können durch ein bestandenes Sachverständigengutachten — im Volksmund oft Wesenstest genannt — aus dem Kampfhundstatus entlassen werden. Das Dokument, das du dafür erhältst, heißt Negativzeugnis.
Ab einem Alter von 18 Monaten kannst du deinen Kategorie-2-Hund einem anerkannten Hundesachverständigen vorstellen. Bis dahin stellen manche Gemeinden ein vorläufiges Negativzeugnis aus — manchmal nach einer Kurzbeurteilung.
Der Wesenstest besteht typischerweise aus zwei Teilen:
Besteht dein Hund den Test, wird von deiner Wohnsitzgemeinde das Negativzeugnis ausgestellt. Dieses gilt für die Lebenszeit des Hundes, solange keine gefährlichen Vorfälle auftreten. Mit dem Negativzeugnis gilt dein Hund nicht mehr als Kampfhund und ist von den Auflagen des Art. 37 LStVG befreit.
Wichtig: Beim Wesenstest wird nicht nur das Tier beurteilt — auch deine Sachkunde als Halter wird geprüft. Wer seinen Hund gut erzogen hat und selbst sicher im Umgang ist, hat hier klar die besseren Karten.
Solange du kein Negativzeugnis für deinen Kategorie-2-Hund hast — oder einen Kategorie-1-Hund mit Erlaubnis hältst — gelten folgende Auflagen:
Die genauen Auflagen können je nach Gemeinde abweichen — manche Städte gehen über den Landesstandard hinaus.
Art. 37a LStVG verbietet die Zucht von Kampfhunden in Bayern vollständig. Dasselbe gilt für das Einführen solcher Hunde nach Bayern. Wer gegen das Zuchtverbot verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Für bestimmte Rassen wie den Pit-Bull gilt zusätzlich ein bundesweites Einfuhrverbot — das spielt beim Kauf oder der Übernahme aus dem Ausland eine wichtige Rolle.
Neben den Rassen-Kategorien gibt es noch die sogenannte individuelle Gefährlichkeit: Jeder Hund — unabhängig von Rasse und Größe — kann als Kampfhund eingestuft werden, wenn er nachweislich mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet wurde. Das ist in § 1 Abs. 3 der Kampfhundeverordnung geregelt.
Normale Schutzdienst-Ausbildung im Hundesport (z.B. IPO/IGP) ist davon ausdrücklich ausgenommen, ebenso Hunde, die aus anderen Ursachen einmal aggressiv reagiert haben.
Wer ohne Erlaubnis einen Kampfhund hält oder die Auflagen nicht einhält, riskiert:
Das ist kein Kavaliersdelikt. Die Behörden in Bayern gehen konsequent vor — auch wenn es sich um einen Erstverstoß handelt.
Auch wenn dein Kategorie-2-Hund ein Negativzeugnis hat und damit nicht mehr als Kampfhund gilt, können viele Gemeinden trotzdem eine erhöhte Kampfhundesteuer erheben. Diese kann je nach Ort bis zu 1.000 Euro jährlich betragen. Erkundige dich vor der Anschaffung beim lokalen Steueramt.
Ja. Wenn bei einem Mischlingshund phänotypisch — also äußerlich — die Merkmale einer Kategorie-1-Rasse erkennbar sind, kann er ebenfalls als Kampfhund eingestuft werden. Im Zweifel entscheidet ein Sachverständigengutachten.
Wer mit einem Listenhund aus einem anderen Bundesland nach Bayern zieht, muss sich unverzüglich bei der Wohnsitzgemeinde melden und die entsprechenden Genehmigungen einholen. Ein Negativzeugnis aus einem anderen Bundesland wird in Bayern nicht automatisch anerkannt.
Kastration ist keine Pflicht, kann aber von der Gemeinde als Auflage zur Erlaubniserteilung verlangt werden. Da Kategorie-1-Hunde dauerhaft als Kampfhunde gelten und Zucht verboten ist, empfehlen viele Behörden die Kastration ohnehin.
Ein Listenhund in Bayern bedeutet mehr Verantwortung — und mehr Bürokratie. Das Entscheidende: Warte nicht ab. Melde deinen Hund sofort bei der Gemeinde an, beantrage frühzeitig das Negativzeugnis und investiere in Training. Je besser dein Hund erzogen ist, desto entspannter läuft der Wesenstest.
Gerade für Listenhunde zahlt sich professionelles Training mehrfach aus: Es verbessert die Chancen beim Wesenstest, erleichtert den Alltag und zeigt der Gemeinde, dass du als Halter verantwortungsbewusst vorgehst. Auf hundeschulen-finder.de findest du Hundeschulen in ganz Bayern — such einfach nach deiner Stadt und entdecke Trainer, die Erfahrung mit starken und sensiblen Rassen haben.