Alle Regeln zur Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen: Wo dein Hund frei laufen darf und wo nicht.
Du lebst in Nordrhein-Westfalen und fragst dich, wo dein Hund frei laufen darf und wo das Anleinen Pflicht ist? Die Antwort ist nicht ganz einfach — denn in NRW spielen Landesgesetz, Forstrecht und kommunale Satzungen gleichzeitig eine Rolle. Dieser Ratgeber bringt Ordnung ins Regelwerk.
Die wichtigste Rechtsquelle ist das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW). Es gilt landesweit und legt fest, wo Hunde grundsätzlich angeleint sein müssen. Zusätzlich dürfen Kommunen strengere eigene Satzungen erlassen — dazu weiter unten mehr.
Der Grundsatz nach § 2 LHundG NRW lautet: Hunde sind so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. Die konkreten Leinenpflichten bauen auf diesem Grundsatz auf.
Unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht müssen alle Hunde in NRW an folgenden Orten angeleint werden:
Diese Regelung gilt überall in NRW und ist nicht verhandelbar.
Das LHundG NRW definiert große Hunde als Tiere mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg im ausgewachsenen Zustand. Für sie gilt eine erweiterte Leinenpflicht:
Hundeauslaufbereiche, die offiziell ausgewiesen sind, sind ausgenommen. Dort darf auch ein großer Hund ohne Leine laufen.
Als gefährliche Hunde gelten kraft Gesetzes — also ohne dass ein Vorfall nötig wäre — folgende Rassen und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden:
Außerdem kann ein Hund jeder Rasse im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden, etwa nach einem Beißvorfall.
Für gefährliche Hunde gilt außerhalb des befriedeten Besitztums (also überall außer dem eigenen Grundstück) eine uneingeschränkte Leinenpflicht — und zusätzlich Maulkorbpflicht. Die Haltung selbst ist erlaubnispflichtig und erfordert eine behördliche Genehmigung. Eine Befreiung von Leine und Maulkorb ist auf Antrag möglich, wenn nachgewiesen wird, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Eine zweite Kategorie sind Hunde bestimmter Rassen. Auch sie unterliegen grundsätzlich der Lein- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks. Zu diesen Rassen gehören unter anderem:
Eine Befreiung von der Maulkorbpflicht ist hier durch eine Verhaltensprüfung bei einer anerkannten Stelle möglich — nicht zwingend durch ein amtliches Veterinäramt.
Im Wald gelten andere Regeln. Das Landesforstgesetz NRW regelt das Betretungsrecht und damit auch, wie Hunde im Wald zu führen sind:
Prüfe also vor dem Waldspaziergang, ob du dich in einem Naturschutzgebiet befindest. Entsprechende Schilder stehen meist am Eingang.
Die Brut- und Setzzeit in NRW erstreckt sich grob vom 1. März bis 31. Juli. In dieser Zeit brüten Bodenvögel, setzen Hasen, Rehe und Füchse ihren Nachwuchs — und ein frei laufender Hund kann dabei erheblichen Schaden anrichten.
Wichtig zu wissen: In NRW besteht während der Brut- und Setzzeit keine gesetzliche Leinenpflicht im Wald auf Wegen — anders als in manchen anderen Bundesländern. Dennoch appellieren Naturschutzverbände wie der BUND NRW ausdrücklich daran, Hunde in dieser Zeit freiwillig anzuleinen.
Wer seinen Hund im Wald unkontrolliert laufen lässt und damit Wildtiere scheucht oder Nester zerstört, kann nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Landesjagdgesetz zur Verantwortung gezogen werden. Jagdberechtigte dürfen einen Hund, der in einem Jagdrevier Wildtiere verfolgt oder gefährdet, unter Umständen sofort töten — das ist gesetzlich geregelt und kein leeres Wort. Und wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, haftet für Schäden.
Fazit: Auch ohne gesetzliche Pflicht ist Anleinen in der Brut- und Setzzeit im Wald die vernünftige Wahl.
Das Landesgesetz ist die Mindestgrundlage — Kommunen dürfen darüber hinausgehen. Und das tun sie:
Düsseldorf hat die Leinenpflicht auf Freizeitanlagen und Wälder im angrenzenden Stadtbereich ausgedehnt. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht immer auf allen Wegen. Ausnahmen gibt es auf den Hundefreilaufzonen, etwa auf den Oberkasseler Rheinwiesen unterhalb des Deiches.
In Dortmund besteht Leinenpflicht auf sämtlichen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen und auf Friedhöfen. Die Stadt betreibt aktuell 13 ausgewiesene Hundeauslaufflächen, auf denen kein Leinenzwang gilt.
In Köln gilt die gesetzliche Mindestanforderung mit Leinenpflicht in Fußgängerzonen, innerstädtischen Bereichen und Parks. Die Stadt betreibt mehrere Hundefreilaufzonen, die offiziell ausgewiesen sind.
Die genauen Regelungen und Freilaufzonen findest du am besten auf der Website des jeweiligen Ordnungsamts — diese werden regelmäßig aktualisiert.
Das LHundG NRW sieht bei Verstößen gegen die Leinenpflicht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor (§ 20). In der Praxis legen die Kommunen eigene Bußgeldkataloge fest:
Dazu kommen mögliche Folgekosten: Wer seinen Hund im Jagdrevier freilaufen lässt, riskiert nach § 55 Landesjagdgesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 Euro.
Du möchtest deinem Hund regelmäßig echten Freilauf gönnen? Das ist möglich — wenn du die richtigen Orte kennst:
Ein verlässlicher Rückruf ist dabei die wichtigste Grundvoraussetzung — egal ob Leine oder nicht.
Die Leinenpflicht in NRW ist keine einheitliche Regel, sondern ein Zusammenspiel aus Landesgesetz, Forstrecht und kommunalem Satzungsrecht. Was in Köln gilt, kann in Düsseldorf anders aussehen. Und was im Stadtpark gilt, gilt im Naturschutzwald auch auf den Wegen.
Halte dich an die Grundregel: Im Zweifel anleinen. So bist du rechtlich auf der sicheren Seite, schützt andere Menschen, Tiere und dich selbst — und vermeidest teure Bußgelder.
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